Das Konsulat der kubanischen Botschaft in Deutschland

 

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Es ist unbedingt notwendig, Zahlungen an die Konsularabteilungen, die auf dem Postwege erfolgen, mit Bank-Schecks zu leisten, da die Postämter nicht für den Verlust von Bargeld aufkommen und darauf verweisen, dass es verboten ist, Bargeld per Post zu versenden – auch wenn dies per Einschreiben geschieht. Auch unsere Konsularabteilungen können diese Verantwortung nicht übernehmen. Wir danken im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.