Es ist unbedingt notwendig, Zahlungen an die
Konsularabteilungen, die auf dem Postwege erfolgen, mit Bank-Schecks
zu leisten, da die Postämter nicht für den Verlust von Bargeld aufkommen
und darauf verweisen, dass es verboten ist, Bargeld per Post zu
versenden – auch wenn dies per Einschreiben geschieht. Auch unsere
Konsularabteilungen können diese Verantwortung nicht übernehmen. Wir
danken im voraus für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
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